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1. Definitionen
Sie, der Kunde, der als Unternehmer oder Verbraucher Produkte von OMNIKON
erwirbt. Verbraucher Eine natürliche Person, die Produkte zu einem Zweck
erwirbt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zuzurechnen ist. Sofern dies aus Sie zutrifft, beachten Sie bitte
insbesondere die Bestimmungen in Ziffer 19. Wir, OMNIKON GmbH, Badstr. 20-22,
83646 Bad Tölz sowie unsere Servicepartner. Auftragsbestätigung Von OMNIKON
zugesandte Bestätigung der von Ihnen bestellten Produkte. Preis Der in der
Auftragsbestätigung genannte Preis. Produkte In Angebot und Auftragsbestätigung
genannte Produkte; entweder OMNIKON-Markenprodukte, Drittprodukte und/oder
Serviceleistungen. OMNIKON-Markenprodukte Hardware-Produkte, die mit der Marke
“Omnikon” versehen sind, einschließlich aller darin enthaltenen Komponenten.;
(ii) Komponenten, die auf Wunsch des Kunden im Rahmen von OMNIKON´s Custom
Factory Integration Services (siehe Ziffer 9) installiert oder beigefügt wurden;
(iii) Monitore, Tastaturen und Mäuse, die nicht in der Standardpreisliste von
Omnikon enthalten sind.
Drittprodukte Produkte, die keine OMNIKON-Markenprodukte sind.
Integrationsprodukte Entweder Drittprodukte oder von Ihnen zur Verfügung
gestellte Waren zur Integration in OMNIKON-Markenprodukte. Service Umfasst
Reparatur- und Austauschdienstleistungen, die OMNIKON entsprechend der
vereinbarten Serviceleistung durchführt. Serviceleistungen In Angebot und
Auftragsbestätigung aufgeführte Dienstleistungen, wie in den OMNIKON
Servicebeschreibungen bestimmt.
Servicepartner Von uns beauftragte/s Serviceunternehmen. Software Betriebs- oder
Anwendungssoftware.
2. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende
Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf- und/oder Servicevertrag) zwischen OMNIKON und
Ihnen sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren,
Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich,
schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Änderungen eines abgeschlossenen
Vertrages bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende
Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennen
Sie die Geltung dieser Bedingungen an. Diese Bedingungen sind nicht anwendbar,
wenn Sie die Produkte nicht direkt von OMNIKON beziehen und sie dienen nicht als
vertragliche Grundlage für eine Geschäftsbeziehung, die einen Wiederverkauf der
Produkte oder einen Zwischenhandel zum Gegenstand hat.
3. Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen
Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben
hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen
Zeitraum von 10 Tagen gültig. Eigenschaften der Produkte, die Sie nach den
öffentlichen Äußerungen von OMNIKON oder seinen Gehilfen, insbesondere in der
Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs
erwarten können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie
schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind.
Garantien sind nur verbindlich für OMNIKON, wenn und soweit sie in einem Angebot
oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die
Verpflichtungen von OMNIKON aus der Garantie im einzelnen festgehalten sind.
Aufträge können Sie schriftlich, per Internet, per Telefon oder Telefax
erteilen. Nach Prüfung senden wir Ihnen eine schriftliche Auftragsbestätigung
zu. Bitte prüfen Sie diese aufmerksam und teilen Sie uns unverzüglich etwaige
Abweichungen zu Ihrer Bestellung schriftlich mit, da letztendlich der Inhalt der
Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen wird. OMNIKON behält sich
vor, Produkte jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte keine
geringere Funktionalität und Leistung aufweisen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für Produkte, Versand, Versicherung und Installation sowie die
Steuern ergeben sich aus Ihrer Rechnung. OMNIKON behält sich vor,
Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und
Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und
Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens 30 Tage nach
Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Überweisung. OMNIKON behält sich vor,
im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und /oder Serviceleistungen bis zur
vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen
Zinssatzes sowie Ersatz der weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden
Schäden zu verlangen. Schecks werden nicht entgegengenommen.
5. Lieferung / Eigentumsvorbehalt
Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. OMNIKON ist zu Teillieferungen
berechtigt. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere
Lagerkosten, zu tragen. OMNIKON kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die
frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen
darf, in Lieferverzug. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen von OMNIKON
innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob Sie wegen der
Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt
der Leistung verlangen oder auf der Lieferung bestehen. Zurücktreten können Sie
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit die Verzögerung der
Lieferung von OMNIKON zu vertreten ist.Das Eigentum an den gelieferten Produkten
geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf Sie über. Sie dürfen die
Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern,
treten jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen Ihre
Abnehmer zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns ab. Wir nehmen diese
Abtretung an. Sind Sie mit einer oder mehreren Zahlungen ganz
oder teilweise in Verzug, stellen Sie Ihre Zahlungen ein oder ist über Ihr
Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann
dürfen Sie nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in einem
solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir
vorher eine Frist für die Leistungserbringung setzen müssen. Auch ohne
zurückzutreten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
herauszuverlangen oder Ihre Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der
Weiterveräußerung zu widerrufen.
6. Untersuchung, Rücksendung von Produkten
Sie müssen die gelieferten Produkte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf Ihre
Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel
unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
Soweit OMNIKON aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten
zustimmt, so sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung
zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem
Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle von Ihnen getragen.
7. Ansprüche bei Sachmängeln
7.1 Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung abschließend
beschrieben. Sofern die Produkte im Zeitpunkt des
Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben, ist OMNIKON nach
seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
berechtigt. Hierzu sind wir zur Untersuchung der Produkte nach unserer Wahl in
Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt. Im Falle der
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt OMNIKON mit dem Ausbau/Austausch
Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Im
Rahmen der Produktion sowie zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung verwendet
OMNIKON Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig
entsprechend dem üblichen Industriestandard sind.
Soweit Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, sind Sie berechtigt,
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder,
sofern nicht nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, vom Vertrag zurückzutreten.
Eventuelle Schadensersatzansprüche fallen unter die
Bestimmungen in Ziffer 10.
7.2 Die Mangelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, sofern
OMNIKON den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die
gesetzliche Verjährung Ihrer Rückgriffsansprüche bleiben bleibt hiervon
unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen Ihres
Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche
Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als Sie mit Ihrem Abnehmer keine
über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen
haben.
Zu Sachmängeln gehören insbesondere nicht
Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch Sie oder einen von Ihnen
beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder
Modifikation der Produkte durch Sie oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten
sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen
sind;
die Geeignetheit der Produkte für eine andere als die gewöhnliche Verwendung;
Integrationsprodukte (siehe Ziffer 9);
Leistungen, die Ihren Vorgaben entsprechend erbracht wurden.Soweit Drittprodukte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel
aufweisen, wenden Sie sich bitte vorrangig an deren Hersteller, um
eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden
Vorschriften hinsichtlich unserer Gewährleistung
entsprechend.
8. Service
Serviceleistungen werden durch OMNIKON oder von OMNIKON beauftragte
Servicepartner erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und
können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort) variieren.
Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für
Ersatzteile/Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts
nicht unbedingt erforderlich sind, (z.B. Scharniere, Klappen,
kosmetische Teile, Rahmenteile). Serviceleistungen können auch telefonisch oder
über Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können sie
neben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-,
Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen.
Im Falle des Austauschs von Komponenten/Geräten erwirbt OMNIKON mit dem
Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten
Komponenten/Geräten.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von
Serviceleistungen umfasst: Fälle, in denen gemäß den
vorstehenden Vorschriften von Ziffer 7 Ansprüche aus Sachmängeln ausgeschlossen
sind; Konfigurationsarbeiten; Standortwechsel von Produkten;
vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchsmaterialien; Ersatz
von Disketten; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung
erforderlich sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden; Software- und
/oder Datenübernahme; Beseitigung von Kundenviren. Für
Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller.
9. Customer Factory Integration (CFI)
Nach entsprechender Vereinbarung führt OMNIKON in seiner Produktionsstätte
Dienstleistungen zur Integration bestimmter Produkte in
OMNIKON-Markenprodukte (Custom Factory Integration –CFI) nach ihren Wünschen
durch. Erforderliche Integrationsprodukte werden Sie OMNIKON
rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Verfügung stellen oder OMNIKON
beauftragen, diese in Ihrem Auftrag zu erwerben. OMNIKON wird
Integrationsprodukte darauf prüfen, ob sie in die OMNIKON-Markenprodukte
integriert werden können und im bejahenden Fall eine
CFI-Konfiguration herstellen. Soweit CFI-Konfigurationen technisch nicht
herstellbar sind, wird OMNIKON von seiner weiteren
Leistungsverpflichtung frei.
10. Haftung
Wir haften unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder
Unterlassen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene
Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf Euro 500,000,--
pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender
Schadensfälle beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig
von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener
Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht
an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre
Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder
Personen entstanden sind).
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei
arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben
bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen
unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für
Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter und von uns Beauftragte; sie
gelten insbesondere für Schadensersatz- und für Aufwendungsersatzansprüche.
11. Immaterialgüterrechte, Freistellung
OMNIKON wird Sie von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines
Immaterialgüterrechts Dritter freistellen, sofern Sie uns von solchen
Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt haben und uns alle
er¬forderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (dies beinhaltet z.B. die
Prozessführung inklusive des Abschlusses von Vergleichen) ermöglichen. Sie
werden OMNIKON hierbei soweit möglich unterstützen. Verletzende
Produkte wird OMNIKON entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte
austauschen oder Ihnen den Kaufpreis abzüglich eines
angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten. Eventuelle Schadensersatzansprüche
fallen unter die Bestimmungen in Ziffer 10.Sie stellen OMNIKON bzw. unsere Produktionsstätte von allen Ansprüchen frei, die
Dritte gegen OMNIKON bzw. unsere Produktionsstätte insoweit
geltend machen, dass OMNIKON im Rahmen einer CFI-Konfiguration gemäß Ihren
Anweisungen Integrationsprodukte oder Immaterialgüterrechte in
seine Produkte integriert hat.
12. Software
Für von OMNIKON mitgelieferte, nicht von OMNIKON selbst hergestellte Software
gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags.
Erforderliche Lizenzen, deren Bedingungen Sie zum Gebrauch der Software
unterliegen, fügt OMNIKON den Produkten bei; die Lizenzbedingungen
sind von Ihnen zu akzeptieren.
Manche Betriebssystemsoftware erfordert es, dass Sie zur erstmaligen
Inbetriebnahme eines Gerätes die entsprechenden Lizenzbedingungen
akzeptieren. Wenn Sie sich in diesem speziellen Fall dafür entscheiden, die
Bedingungen nicht zu akzeptieren, wird OMNIKON allenfalls die
Rückgabe des gesamten, nicht in Betrieb genommenen Gerätes akzeptieren. Software
der Microsoft Corporation wird als OEM-Version geliefert.
13. Export
Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den
jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der
Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten
Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte
geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Sie verpflichten sich,
diese Bestimmungen zu beachten. Gemäß den vorstehend
aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an
definierte Nutzer oder in definierte Länder oder an Nutzer
geliefert oder lizenziert werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit
Massenvernichtungswaffen oder Völkermord verwickelt sind. Ihnen ist
bekannt, dass die Exportkontrollvorschriften abhängig von den erworbenen Waren
unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig
geändert werden und Sie erklären, vor jedem Export oder Reexport der Produkte
die jeweils aktuellen Vorschriften zu konsultieren. Bei
Verletzung von Exportbestimmungen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
14. Höhere Gewalt
OMNIKON hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen,
soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb unseres
Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit
Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche
Maßnahmen). Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert.
Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede
Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu
kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
15. Geheimhaltung
Sie und wir werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als
solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der
Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
16. Rücktritt
Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Sie trotz einer von uns
eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht
bezahlen oder Sie Exportbestimmungen verletzt haben. Soweit nach der Rechtsnatur
des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei
unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen
Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige
Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer
angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten
Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über
das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung.
17. Ihre Obliegenheiten als Kunde
Die folgenden Gesichtspunkte liegen in Ihrem Verantwortungsbereich: Wahl der
Produkte und deren Geeignetheit für einen bestimmten Zweck; Ihre
Kommunikationskosten mit OMNIKON; CFI Spezifikationen und Anweisungen (siehe
Ziffer 9); CFI Integrationsprodukte, deren Eigenschaften,
Lizenzen; In Ihrem Auftrag besorgte, aber nicht zur CFI-Konfiguration verwendete
Integrationsprodukte. Darüber hinaus erklären Sie Sich
bereit, uns alle zu unserer Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu
erteilen, uns soweit erforderlich Zugang zu den Produkten zu
gewähren sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung
von Mangelbeseitigungs-, Ersatzlieferungs- oder
Serviceleistungen werden Sie alle nicht von OMNIKON eingebauten Komponenten,
Produkte etc. entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und
Programmen erstellen.
18. Datenschutz
Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der
elektronischen Datenverarbeitung. OMNIKON wird bei Nutzung der
personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
Sie sind damit einverstanden, dass die personenbezogenen
Daten in diesem Zusammenhang ggf. auch an ein Unternehmen der OMNIKON-Gruppe
außerhalb der Europäischen Union weitergeleitet werden.
Selbstverständlich werden wir Ihren ausdrücklichen Wunsch, die Daten nicht für
Zwecke des Direktmarketings zu nutzen, beachten.
19. Ihre Rechte als Verbraucher
Auf die vorstehenden Bedingungen wird sich OMNIKON Ihnen, dem Verbraucher
gegenüber, nicht berufen, soweit sie zu Ihrem Nachteil von den §§
433 - 435, 437, 439 - 443 BGB, sowie von den Vorschriften des Untertitels
„Verbrauchsgüterkauf“ des Bürgerlichen Gesetzbuches abweichen.
Darüber hinaus gelten für Sie als Verbraucher folgende Modifikationen:
Zu Ziffer 4 „Preise und Zahlungsbedingungen“
Sie bezahlen den Kaufpreis (die Mehrwertsteuer ist enthalten) und die
ausgewiesenen Transportkosten, wie in der Auftragsbestätigung angegeben
ohne Skontoabzug. In Zahlungsverzug kommen Sie ohne Mahnung durch OMNIKON nur,
wenn Sie einen Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsstellung
(erkennbar am Rechnungsdatum) nicht bezahlt haben und wenn OMNIKON auf diese
Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders
hingewiesen hat.
Zu Ziffer 7 „Ansprüche bei Sachmängeln“
In Abweichung von Ziffer 7.1 Satz 2 können Sie, sofern die Produkte im Zeitpunkt
des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit
haben, nach Ihrer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. OMNIKON
behält sich die Geltendmachung seiner Rechte gem. § 439 BGB
vor.
In Abweichung von Ziffer 7.2 Satz 1 verjähren Ihre Mangelansprüche in einem
Jahren ab Ablieferung, sofern OMNIKON den Mangel nicht arglistig
verschwiegen hat. Die übrigen Regelungen der Ziffer 7 gelten unverändert.
20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist
ausgeschlossen. Soweit Sie Kaufmann sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden
Geschäftsbeziehung Langen (für amtsgerichtliche Streitigkeiten) bzw. Darmstadt
(für landgerichtliche Streitigkeiten).
21. Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im
übrigen nicht. OMNIKON ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch
Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Sie sind nicht berechtigt
Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Alle Anzeigen oder Erklärungen,
die Sie uns gegenüber abgeben, sind nur wirksam, wenn sie in
schriftlicher Form an die oben angegebene Firmenadresse gerichtet werden.
Rücktritte bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zu
versenden.
22. Weitere Informationen über OMNIKON und Hinweise auf unsere Leistungen finden
Sie unter www.Omnikon.de. Dort halten wir Sie über alle
Neuigkeiten auf dem Laufenden.
Vielen Dank, dass Sie sich für OMNIKON entschieden haben.
Omnikon Online Shop
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Badstrasse 20-22
83646 Bad Tölz
Deutschland
Telefon: 08041 76145-0
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